Die Schulkonferenz ist laut Paragraf 43, 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S. 648), das
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 376) geändert worden ist,
" ... das gemeinsame Organ der Schule. Aufgabe der Schulkonferenz ist es, das Zusammenwirken von Schulleitung, Schulträgern, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten
des Lebens an der Schule zu beraten und dazu Vorschläge zu unterbreiten."
Die Mitglieder der Schulkonferenz des Goethe-Gymnasiums im Schuljahr 2023/2024 sind neben dem Vorsitzenden Herrn Seltmann (Schulleiter) sowie Vertretern des Schulträgers: