HAUSORDNUNG des Goethe-Gymnasiums Sebnitz
Was wir alle wollen
Diese Hausordnung dient dazu, ein vertrauensvolles, harmonisches Zusammenleben und einen sicheren geordneten Schulalltag für alle zu gewährleisten.
An unserem Gymnasium wünschen wir uns eine Atmosphäre, die geprägt ist von gegenseitiger Achtung, Höflichkeit und Toleranz in allen Bereichen der unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Arbeit.
Alle tragen Verantwortung füreinander. Jeder hat das Recht auf Achtung seiner Persönlichkeit, aber auch die Pflicht, die Freiheit und Würde aller anderen zu respektieren. Aus diesem Grund lehnen wir jede Form von Rücksichtslosigkeit, Gewalt und Diskriminierung ab.
Alle Schüler verhalten sich ruhig und diszipliniert.
Nach folgenden Regeln wollen wir das gemeinsame Lernen und Zusammenleben in unserer Schule gestalten:
1. Der Unterricht
Vor dem Unterricht
1. Einlass zum Unterrichtsbeginn ist um 6.45 Uhr.
Die Schüler begeben sich ab 7.00 Uhr in ihre Zimmer. Fahrschüler, die eher kommen, bleiben bis dahin im Speisesaal.
2. Schüler der Klassen 5 – 7 begeben sich vor Unterrichtsbeginn in ihr Klassenzimmer im Haus II.
Ausnahmen sind in Absprache mit dem Fachlehrer möglich.
3. Fünf Minuten vor dem Ende einer Pause begeben sich Schüler und Lehrer zum jeweiligen
Unterrichtsraum, sodass ein pünktlicher Unterrichtsbeginn gewährleistet ist.
4. Der Ordnungsdienst reinigt vor Beginn jeder Unterrichtsstunde die Tafel.
Während des Unterrichts
1. Unterrichtsstunden beginnt und beendet der Lehrer.
2. Sollte zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer erschienen sein, meldet der
Klassensprecher oder sein Stellvertreter dies im Sekretariat.
3. Schüler, die im Haus I später Unterricht haben, halten sich bis 5 Minuten vor Stundenbeginn im
Speiseraum auf.
4. Schüler verhalten sich während der Freistunden in ihrem Unterrichtsraum still und stören nicht
den Unterrichtsbetrieb.
5. Bei Einzelstunden verschiedener Unterrichtsfächer in einem Block wechseln Klassen und Lehrer
zügig ohne Pause zum weiteren Unterricht.
6. Ein interessantes und abwechslungsreiches Schulleben schließt die aktive Beteiligung aller
Schüler am Unterrichtsgeschehen und die regelmäßige Erledigung der Hausaufgaben ein.
Gleichzeitig wird dadurch ein bewusstes Stören des Unterrichts ausgeschlossen.
Nach dem Unterricht
1. Der Ordnungsdienst ist für die Grundordnung beim Verlassen des Unterrichtsraumes
verantwortlich. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt, die Fenster
geschlossen und das Licht gelöscht.
2. Nach dem Unterrichtsschluss bzw. dem Ende der AG- und GTA-Arbeit verlassen alle Schüler zügig
das Gymnasium.
3. Wer auf Verkehrsmittel warten muss, nutzt dazu den Speiseraum.
2. Pausen
1. In allen Pausen ist den Anweisungen aller Aufsicht führenden Lehrer unbedingt Folge zu
leisten, um einen geordneten, zur Erholung dienenden Pausenbetrieb zu gewährleisten.
2. In der Frühstücks- und Mittagspause wird allen Schülern empfohlen, die Pausenhöfe zu
nutzen.
Für die Schüler der Klassen 8-12 gilt: Die Schüler entscheiden selbständig und nutzen dazu den
Pausenhof auf dem Turnhallendach.
Für die Schüler der Klassen 5- 7 gilt: Die Schüler, welche nach der Frühstücks- wie auch der
Mittagspause im Haus II Unterricht haben, nutzen den Hof am Haus II. Die Schüler, die nach der
Frühstücks- wie auch der Mittagspause im Haus I Unterricht haben, begeben sich zum Beginn
der Pause zu ihrem Zimmer, legen vor dem Zimmer am Rand oder schon im
Unterrichtsraum ihre Ranzen bzw. Unterrichtsmaterialien ab und begeben sich auf das
Turnhallendach.
Über die Teilnahme der Schüler an der Hofpause entscheiden die Aufsicht führenden Lehrer.
Für alle Schüler gilt:
Das Betreten der oben genannten Pausenhöfe ist nur gestattet, wenn der Aufsicht führende
Lehrer vor Ort ist. Dieser entscheidet je nach Wetterlage, ob eine Hofpause durchgeführt
werden kann.
3. Ordnung und Sicherheit
1. Um eine angenehme Atmosphäre zu schaffen, achten alle auf Ordnung und Sauberkeit.
2. Die Schüler sind verpflichtet, die Zimmer-, Fachraum- und Computerschulnetzordnung
einzuhalten.
3. Jeder ist für die pflegliche Behandlung von Einrichtungsgegenständen und Unterrichtsmaterial
verantwortlich. Schäden werden sofort im Sekretariat gemeldet. Für mutwillige und fahrlässige
Beschädigung sowie Verunreinigung werden die Schüler bzw. ihre Eltern haftbar gemacht.
4. Das Verlassen des Schulgeländes während des gesamten Schultages ist Schülern der Klassen
5-10 nicht gestattet.
5. Niemand darf durch verbale oder andere Äußerungen, durch bestimmte Handlungen oder
das Tragen bestimmter Kleidungen Mitschüler oder Lehrer diffamieren, beleidigen, einschüchtern,
anfeinden, erniedrigen oder entwürdigen.
6. Umweltbewusstes Verhalten erfordert, dass der Verbrauch von Wasser, Heizung und Strom auf
das notwendige Maß beschränkt und die Abfallmenge soweit wie möglich reduziert wird.
7. Die Garderobe wird an den Haken in den Gängen aufgehängt. Größere Geldbeträge,
Wertgegenstände und besonders wertvolle Kleidungsstücke sollen nicht in die Schule mitgebracht
werden, da diese in der Schule nicht versichert sind und bei Verlust nicht von einer Versicherung
ersetzt werden können. Dies gilt insbesondere an Tagen mit Sportunterricht.
8. Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.
9. Verboten sind Alkohol, Rauchen und andere Drogen sowie das Mitbringen von gefährlichen
Gegenständen im gesamten Schulgelände einschließlich der angrenzenden Fußwege. Das Verbot
des Mitbringens sowie Nutzens beinhaltet auch elektronische Inhalationsprodukte.
10. Ballspielen jeglicher Art (außer Tischtennis) ist im gesamten Schulgelände nicht gestattet.
11. Der Alarmplan der Schule (siehe Anlage) ist Bestandteil der Hausordnung.
4. Nutzung von Handys, Smartphones und anderen elektronischen Geräten
1. Mit Betreten des Schulhauses sind von den Schülern der Klassen 5 bis 7 mitgebrachte Handys*
auszuschalten und bis zum Verlassen der Schule im ausgeschalteten Zustand wegzupacken.
2. Schüler der Klassen 8 bis 12 haben das Handy* während der Unterrichtszeit im stummgeschalteten
Zustand in der Schultasche aufzubewahren.
3. Über begründete Ausnahmefälle zu 4.1. und 4.2. entscheidet im Rahmen des Unterrichts der
Fachlehrer, für die übrigen Zeiten der Schulleiter.
4. Eine Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen im Internet oder auf sonstigen Verteilermedien
ist ohne Zustimmung der betroffenen Personen bzw. des Schulleiters unzulässig und kann
strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
5. Bei Zuwiderhandlung kann die vorübergehende Beschlagnahme des Handys* im ausgeschalteten
Zustand erfolgen. Abgenommene Handys* werden nach dem Unterrichtsende zurückgegeben, ob
an Schüler oder Eltern hängt vom Einzelfall ab.
*Handys, Smartphones, Smartwatches und andere elektronische Geräte
5. Sonstiges
Besucherrecht
Für Besucher und außerunterrichtliche Nutzer gilt die Hausordnung.
Besucher melden sich im Sekretariat an, unangemeldeter Aufenthalt im Schulbereich ist nicht gestattet.
Freizeitaktivitäten von Schülern können im gesamten Schulbereich nur unter Aufsicht und nach vorheriger Anmeldung bei der Schulleitung stattfinden. Nach der Veranstaltung sind die genutzten Räume
sauber und ordentlich zu verlassen.
Aushänge
Aushänge jeglicher Art sind von der Schulleitung zu genehmigen und vom Verfasser mit dem Namen zu versehen.
Verhalten beim Fernbleiben vom Unterricht
Bei Fernbleiben des Schülers vom Unterricht aus triftigen Gründen informieren die Eltern die Schule bis 8.00 Uhr.
Kommt es durch besondere Situationen zur Verspätung der Verkehrsmittel, warten die Schüler 20 Minuten an der Haltestelle. Danach ist die nächste fahrplanmäßige Möglichkeit zu nutzen.
Unfallmeldung
Unfälle auf dem Schulweg, in den Pausen oder im Unterricht sind umgehend im Sekretariat zu melden, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Parken
Das Parken von Mopeds und Motorrädern durch die Schüler auf dem Parkplatz hinter Haus II bedarf der Genehmigung der Schulleitung.
Anlagen
- Blockmodell-Plan (Unterrichts- und Pausenzeiten)
- Alarmordnung
- GTA
Bewusstes Verletzen unserer Hausordnung muss im Interesse aller geahndet werden, denn es stört oder behindert die gemeinsame Arbeit an unserem
Gymnasium.
Diese Hausordnung erlässt die Schulkonferenz. Die derzeit gültige Fassung wurde am 17.04.2018 beschlossen und tritt am 01.05.2018 in Kraft.
Lehrerrat Elternrat Schülerrat
Bekanntmachung der Hausordnung:
Jeder Klassenlehrer belehrt seine Schüler am ersten Schultag umfassend über die aktuell gültige Hausordnung.
Sie wird in jedes Klassenbuch eingeklebt und von allen Schülern unterschrieben.
Sie wird im Schulhaus ausgehängt sowie im Lernsax und auf der Homepage veröffentlicht.
Am Ende jedes Schuljahres sollte überprüft werden, ob dringende Veränderungen notwendig sind.
Die im Text verwendeten männlichen Formen gelten entsprechend für alle anderen Personen.
ALARMORDNUNG ab 01.05.2018
Diese Alarmordnung gilt für folgende Arten von Alarm:
I. Feueralarm während der Unterrichtszeiten
II. Feueralarm während der Pausenzeiten
III. Alarm für Amoksituationen
Die verschiedenen Arten der Durchführung werden unten erläutert.
Zu I. Feueralarm
Signal: Klingel – 3 sec. Ton, 3 sec. Pause, 3 sec. Ton, 3 sec. Pause usw. über eine Minute
Sirene
MENSCHENRETTUNG GEHT VOR BRANDBEKÄMPFUNG
Ohne Panik zurück zum Ersatzfluchtweg. Wenn auch dieser nicht begehbar ist:
zurück ins Klassenzimmer und sich am Fenster der Feuerwehr bemerkbar machen, bei Rauchentwicklung evtl. Zimmer abdichten.
Die Fluchtwege sind in den Gängen gekennzeichnet.
Ostteil Haus I: - über die Treppe zum Haupteingang Weberstraße / evtl. Seiteneingang Freifläche
- Stellplatz: Verbindungsweg zur Promenade
- Sollte der Fluchtweg über die Außentreppe genommen werden (von
Zimmern 206, 305, 405), dann ist der Stellplatz die Wiese an der
Bergstraße (neben Vollmannschen Park) !!
Westteil Haus I: - über die Treppe zum Wirtschaftseingang Weberstraße
- Stellplatz: alter Friedhof
Turnhalle: - über Haupteingang Turnhalle
- Stellplatz: alter Friedhof
Haus II: - über Treppenhaus zum Haupteingang bzw.
Hofeingang
Die Feuertreppe ist Ersatzfluchtweg und nur bei Verrauchung zu benutzen.
- Stellplatz: Wiese an der Bergstraße (neben Vollmannschen Park)
Aufstellordnung an den Stellplätzen Alter Friedhof/Wiese Vollmannscher Park
Klasse Klasse
Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse
Lehrer Lehrer Lehrer Lehrer Lehrer Lehrer Lehrer
Fußweg
Zu II.
1. Die Alarmierung wird vom Sekretariat aus ausgelöst, in der Regel durch die Schulleitung oder die Sekretärin.
Signal: Klingel – 3 sec. Ton, 3 sec. Pause, 3 sec. Ton, 3 sec. Pause usw. über eine Minute
Sirene
2. Alle Personen nehmen den am nächsten gelegen Fluchtweg (vgl. I.8) und verlassen umgehend und in der gebotenen Eile das Schulhaus. Über die am Körper befindliche Kleidung ist keine zusätzliche Kleidung zu ziehen, ebenso verbleiben weitere Gegenstände wie Schulmaterial, Ranzen, Rucksäcke, Motorradhelme usw. im Schulhaus.
3. Befinden sich SchülerInnen bzw. LehrerInnen in Unterrichtsräumen, so schließen sie vor dem Verlassen des Raums die Fenster, löschen das Licht und nehmen das Klassenbuch mit.
4. Während des Verlassens der Schule übernehmen LehrerInnen die Aufsicht auf den Fluchtwegen.
5. Die SchülerInnen nehmen wie folgt an den Stellplätzen Aufstellung:
Die Gruppen-/Klassenzusammensetzung richtet sich nach dem Unterricht, welcher in der der Pause folgenden Unterrichtsstunde stattgefunden hätte.
Die Klassen bzw. Gruppen 5 – 7 treffen sich auf der Wiese am Vollmannschen Park.
Die Klassen bzw. Gruppen 8 – 10 treffen sich auf dem Alten Friedhof.
In den vorgenannten Fällen steht gesehen vom Weg bzw. der Straße aus gesehen die Klassen 5/1 bzw. 8/1 ganz links, allen anderen Klassen stehen, der Zahl nach aufsteigend, weiter rechts.
Die Kurse 11 und 12 treffen sich am Verbindungsweg zur Promenade.
SchülerInnen der Sekundarstufe II, die Freistunden hätten, bilden eine eigene Gruppe, welche die Schulleitung informiert.
Die LehrerInnen, die in der genannten Stunde Unterricht in einem Kurs/einer Klasse gehabt hätten, nehmen ihre SchülerInnen an den Stellplätzen in Empfang und melden die Vollzähligkeit der Schulleitung.
Zu III. Amoksituation
Signal: Klingel – 1 Minute Dauerton
Diese Alarmordnung tritt am 25.05.09 in Kraft. Sie wurde am 06.09.2011 durch die Stellordnung ergänzt.
Die erweiterte Fassung tritt zum 01.05.2018 in Kraft.
Seltmann
Schulleiter